Seit nunmehr 20 Jahren beschäftige ich mich professionell mit Immobilien. Nach meiner Ausbildung gründete ich bereits im Jahr 2007 ein eigenes Unternehmen. Dem Verwaltungsunternehmen, dass sich auf die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, die Zwangsverwaltung von Immobilien sowie deren Bewertung spezialisiert hat, stehe ich bis heute als Geschäftsführer vor. Stetige Weiterbildungen, insbesondere im Bereich des Wohnraummiet- und Wohnungseigentumsrechts sicherten mir einen dauerhaften Wissensvorsprung. Schließlich begann ich im Jahr 2018 meine Ausbildung im Bereich der Immobilienbewertung zu vertiefen. Dieses mehr als ein Jahrzehnt gesammelte Wissen und die anspruchsvolle Ausbildung zum Sachverständigen für die Immobilienbewertung bringe ich mit Leidenschaft in meine tägliche Arbeit ein und freue mich, Sie auch im Rahmen meiner Sachverständigentätigkeit unterstützen zu können.
Wer einen durch die Sprengnetter Zertifizierung GmbH ausgebildeten und geprüften „Zertifizierten Sachverständigen für die Markt- und Beleihungswertermittlung·ZIS Sprengnetter Zert (S) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024“ beauftragt, erhält eine Dienstleistung höchster Qualität.
Die Zertifizierung erfolgt durch eine private Zertifizierungsstelle, die optimalerweise von der Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) akkreditiert und überwacht wird. Die Zertifizierung ist auf 5 Jahre befristet, während der Laufzeit ist eine regelmäßige jährliche Weiterbildung vorgeschrieben, ebenso der Abschluss einer entsprechenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Die Zertifizierung nach DIN EN ISO / IEC 17024 durch eine von der DAkkS akkreditierten Zertifizierungsstelle ist der öffentlichen Bestellung und Vereidigung, z.B. durch die Industrie- und Handelskammern, rechtlich gleichgestellt. Hierdurch ist die Anerkennung und Akzeptanz der für Sie erstellten Gutachten bei Ämtern, Behörden und Gerichten gesetzlich gewährleistet
Die Zertifizierungsvoraussetzungen der Sprengnetter Zertifizierung wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen als Eignungsvoraussetzung für die Wertermittlung der öffentlichen und privaten Kreditinstitute im Zusammenhang mit der Vergabe von Großkrediten nach den Richtlinien des § 20 III S. 2 Nr. 5 KWG anerkannt.
Die Finanzverwaltung erkennt von zertifizierten Sachverständigen erstellte Gutachten an In dem am 21.05.20214 im Bundessteuerblatt (BStBl II 2014 S. 808) veröffentlichten Erlass wird
klargestellt, dass die Finanzverwaltung an ihrer bisherigen Auffassung festhält. Demnach kann der Steuerpflichtige den Nachweis des niedrigen gemeinen Werts auch weiterhin regelmäßig durch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die die Bewertung von Grundstücken erbringen. Dies gelte, nicht zuletzt aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen, insbesondere für inhaltlich mängelfreie Gutachten eines nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken
Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch die Trägergemeinschaft für Akkreditierung
GmbH (TGA) im Deutschen Akkreditierungsrat
Gerichte kennen Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 an.
Ist ein Sachverständiger zertifiziert, aber nicht öffentlich bestellt, so begründet die fehlende öffentliche Bestellung keine Vermutung für fehlende Fachkunde. Vielmehr ergibt sich die Sachkunde aus seiner Zertifizierung. Eine solche Zertifizierung, erfolgt sie nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024, ist ein der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Sachkundenachweis und diesem gleichzusetzen (LG Hechtingen, Beschluss v. 19.07.17, Az. 1 OH 19/15)
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