Immobilienverkauf und Kauf einer Immobilie
Mit der Wohnflächenberechnung können Sie als Verkäufer:in das ganze Potenzial Ihrer Immobilie ausschöpfen, denn nur mit einer professionellen Berechnung ist es möglich, den optimalen Verkaufspreis zu ermitteln. Aber auch beim Kauf einer Immobilie sollten Sie sich vergewissern, dass die Wohnfläche richtig bemessen wurde und Sie einen angemessenen Preis für die Immobilie zahlen. Sollten die Wohnfläche unter dem angegebenen Wert liegen, können Sie einen günstigeren Preis verhandeln.
Immobilienvermietung
Als Vermieter:in können Sie sich mithilfe einer Wohnflächenberechnung absichern. Aber auch Mieter:innen können mit einer Berechnung der Wohnfläche für Klarheit sorgen. Neben der Höhe der Kaltmiete sind ebenso die Nebenkosten abhängig von der Größe der Wohnfläche. Halten Sie im Mietvertrag fest, welche Methode zur Flächenberechnung angewandt wurde, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Finanzierung
Für die Bank ist die Wohnfläche eine wichtige Information über die Wirtschaftlichkeit des Immobilienkaufs. Denn eine Immobilie mit hohem Wert bietet auch eine hohe Sicherheit für den aufgenommenen Kredit.
Immobiliengutachten
Die Größe der Immobilie und damit die Wohnfläche von Haus und Wohnung sind ein wichtiges Kriterium für die Immobilienbewertung. Im Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren wird die genaue Wohnfläche zwingend für die Ermittlung des Verkehrswertes benötigt. Eine professionelle Wohnflächenvermessung und die Wohnflächenberechnung sind somit für Immobiliengutachten notwendig.
Abgleich mit Vereinbarungen des Mietvertrages
Wenn Sie als Mieter:in die Vermutung haben, dass die Wohnfläche zu hoch ist und nicht der tatsächlichen Wohnfläche entspricht, können Sie das mit einer Wohnflächenberechnung herausfinden, entsprechende Konsequenzen ziehen und ggf. eine Mietminderung einfordern.
Gerichtliche Auseinandersetzungen
Für gerichtliche Auseinandersetzungen beispielsweise bei einem Rechtstreit um Erbschaften und Schenkungen oder im Falle der Scheidung ist die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung erforderlich und dient als gerichtsfestes Dokument.
Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2015 geurteilt, dass ausschließlich die tatsächliche Wohnfläche als objektiv nachvollziehbares und vergleichendes Kriterium rechtsgültig ist (BGH, VIII ZR 266/14). Damit ist der BGH von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen, wonach die im Exposé angegebenen oder im Miet- bzw. Kaufvertrag vereinbarten Wohnflächen bis zu 10 % von der tatsächlichen Wohnfläche abweichen dürfen. Durch den Wegfall der 10%-Rechtsprechung wird die korrekte Wohnflächenberechnung noch bedeutsamer. Entspricht die Wohnflächenangabe nicht der tatsächlichen Wohnfläche droht dem Verkäufer eine hohe Schadensersatzforderung. Neben einer Minderung des Verkaufspreises kommen auf den Verkäufer im Schadensersatzfall weitere Kosten zu (Finanzierungs- und Notarkosten sowie die Steuern, die der Käufer auf den höheren Kaufpreis gezahlt hat).
* In den Preisen sind Anfahrtskosten für 15 km Fahrstrecke enthalten. Für jeden weiteren Kilometer berechnen wir 0,65 € je Kilometer Fahrstrecke (Ab- und Abreise).
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