Sachverständigenbüro
Sievers-Riedel
Immobilienbewertung aus Leidenschaft

Immobilienbewertung - unparteiisch und unabhängig
Willkommen im Sachverständigenbüro Sievers-Riedel, Ihrem zuverlässigen Partner für präzise und fundierte Immobilienbewertung.
Der Schwerpunkt meiner Sachverständigen-Tätigkeit ist die Immobilienbewertung für Privat- und Firmenkunden sowie für die Kreditwirtschaft und Gerichte. Ich bewerte überwiegend in der Region Niedersachen sowie im angrenzenden Sachsen-Anhalt und westlichem Brandenburg (einschl. Berlin).



Unsere Leistungen
Immobilienbewertung
Ein Gutachten über den Verkehrswert einer Immobilie wird in der Regel dann benötigt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine verlässliche und objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes mit Rechtskraft Dritten gegenüber benötigen.
Wohnflächenberechnung
Die Wohnfläche bestimmt den Ertragswert einer Immobilie und ist Grundlage für die Berechnung der Miete und Mietnebenkosten. Fehlen detaillierte Wohnflächenberechnungen oder bestehen Zweifel an der Richtigkeit vorhandener Wohnflächenangeben, dann kommt der Bewertungssachverständige ins Spiel.
Kaufberatung /
-begleitung
Sie möchten eine Immobilie kaufen? Ist der Kaufpreis gerechtfertigt? Welche Investitionskosten erwarten mich in Zukunft? Welche Renditemöglichkeiten und Fallstricke halten ggf. vorhandene Mietverträge bereit? Lassen Sie sich von einem neutralen und unabhängigen Sachverständigen begleiten und beraten.

Beweissicherung
Bei der Beweissicherung erstellen wir im Auftrag von gewerblichen und öffentlichen Bauherren sowie von Bauunternehmen eine Dokumentation von verschiedenen Bauzuständen. Durch die sachverständige Zustandserfassung können etwaige Streitigkeiten und unberechtigte Schadenersatzforderungen vermieden werden. So tragen wir mit der Begutachtung zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten bei. Mit der digitalen bildgebenden Zustandserfassung vor und nach Baumaßnahmen sowie bei Schadensereignissen und Verdacht auf Bau- bzw. Sachmängel erhalten Sie wirksame Argumente bei der Durchsetzung ihrer Rechte und vermeiden Wertverluste.

Gutachten-plausibelisierung
Die Anforderungen an die Qualität von Gutachten von Sachverständigen und den darin enthaltenen Wertermittlungen haben in den vergangenen Jahren stetig zugenommen..Steht bei der gutachterlichen Tätigkeit in der Regel die Ermittlung eines Immobilienwertes (Verkehrswert, Beleihungswert, Teilwert etc.) im Vordergrund, so beschäftigt sich die Plausibilisierung von Gutachten mit der Untersuchung des Inhalts eines vorliegenden Gutachtens (Annahmen, Methoden, Vorgangsweisen etc.). Bei einer Plausibilisierung steht daher die Stellungnahme zum vorliegenden Gutachten im Vordergrund, in der die formale, inhaltliche und methodische Angemessenheit eines Gutachtens, und dessen nachvollziehbare und verständliche („plausible“) Gesamtgestaltung beurteilt wird.

Wohnungseigentums-recht
Fragen zur Jahresabrechnung, der Wirksamkeit und Formulierung von Beschlüssen oder der Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen? Wir beraten Sie individuell unter Beachtung der einschlägigen Rechtsprechung und zeigen Ihnen Handlungsoptionen auf, die Sie bei Ihrer täglichen Arbeit oder der Lösung individueller Probleme unterstützen (reine Beratungsleistung)

Restnutzungs- dauergutachten
Steigern Sie Ihre Rendite und reduzieren Sie Ihre Steuerbelastung durch eine erhöhte Abschreibung Ihrer Immobilie mit einem Restnutzungsdauer Gutachten. In Deutschland werden über 90 % der vermieteten Immobilien standardmäßig über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben. Unsere Gutachten zur verkürzten Nutzungsdauer ermöglichen Ihnen eine Steuerersparnis durch eine erweiterte Abschreibung.

Gutachten zur Kaufpreisaufteilung
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden (§ 7 Absatz 4 bis 5b Einkommensteuergesetz) ist es in der Praxis häufig erforderlich, einen Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 10.Oktober 2000 IXR86/97, BstBlII 2001, 183).

